Fassung vom 24.04.26
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen der anmed GmbH gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich‑rechtlichen Sondervermögen.
(2) Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmen.
(3) Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB; sie bedürfen zu Beweiszwecken der Textform.
(1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Wir können dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach Zugang durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Lieferung der Ware annehmen.
(3) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde nach Vertragsschluss uns gegenüber abzugeben hat (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärungen), bedürfen zumindest der Textform.
Soweit nichts anderes vereinbart, werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise gemäß Preis- und Lieferliste berechnet. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der am Liefertag gültigen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt. Sie gelten für die Lieferung ab Crottendorf ausschließlich Verpackung und Porto.
(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Die Lieferung erfolgt als Standardversand ab Werk (Incoterms 2020) ab dem Lager in Crottendorf / Schwarzenberg.
(3) Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen) sowie sonstige unvorhersehbare, von uns nicht zu vertretende Umstände, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
(4) Wird die Lieferung aufgrund solcher Umstände dauerhaft unmöglich oder verzögert sie sich um mehr als zwei Monate, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden erstattet.
(5) Ein Selbstbelieferungsvorbehalt gilt nur, sofern wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, die Nichtbelieferung unvorhersehbar ist und nicht von uns zu vertreten ist. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und bereits erhaltene Zahlungen erstatten.
(6) Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald wir die Ware der Transportperson übergeben oder – bei Transport mit eigenen Fahrzeugen – mit der Auslieferung beginnen.
(2) Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über; Lagerkosten trägt der Kunde.
(3) Nimmt der Kunde die Ware nach Fälligkeit nicht ab, sind wir nach erfolgloser angemessener Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Statt des konkret berechneten Schadens können wir 15 % des Nettopreises als pauschalen Schadensersatz verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(1) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart, sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto zu bezahlen. Skonti und weitere abweichende Modalitäten bedürfen ausdrücklicher Vereinbarungen.
(2) Der Kunde kommt ohne weitere Mahnung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug.
(3) Während des Verzugs sind Geldschulden mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vor.
(4) Gerät der Kunde mit wesentlichen Zahlungsverpflichtungen in Verzug oder wird eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse bekannt, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen. Nach erfolgloser angemessener Fristsetzung sind wir zum Rücktritt von noch nicht erfüllten Verträgen berechtigt.
(5) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen uns aufrechnen. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt. Der Kunde ist nicht befugt, seine vertraglichen Rechte, ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung an Dritte abzutreten. § 354a HGB bleibt unberührt.
(1) Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer erwachsen. Wir nehmen diese Abtretung an.
(3) Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Wir werden die Forderungen jedoch nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
(4) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat uns der Kunde unverzüglich zu informieren.
(5) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, werden wir auf Verlangen Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche an neuen Sachen beträgt zwölf Monate ab Ablieferung. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzungen; hierfür gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(3) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, setzen Mängelrechte voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB nachgekommen ist.
(4) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist unzumutbar oder wird verweigert, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
(5) Im Übrigen gilt die Haftungsregelung in § 9.
(6) Die Rücknahme mangelfreier Produkte ist ausschließlich nach vorheriger Absprache und Vereinbarung mit uns möglich.
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden
a) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten),
c) aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen unsererseits oder unserer gesetzlichen Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen,
d) nach dem Produkthaftungsgesetz oder aufgrund übernommener Garantien.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden zur Anbahnung, Durchführung und Beendigung des Vertragsverhältnisses auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie – soweit erforderlich – zur Erfüllung rechtlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) oder aufgrund berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, insbesondere zu Kategorien verarbeiteter Daten, Empfängern, Speicherdauer und den Betroffenenrechten, ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung, die wir dem Kunden in geeigneter Form zur Verfügung stellen.
(1) Medizinprodukte dürfen nur von berechtigten Händlern oder Einrichtungen bezogen und nur an solche geliefert werden. Der Kunde sichert zu, dass sowohl die Abgabe der Produkte an ihn sowie die von ihm weiter geplanten Handelsschritte in Einklang mit dem anwendbaren Recht stehen. Der Kunde wird uns entsprechende Nachweise auf Anfrage vorlegen.
(2) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen bzw. behördlichen Vorgaben erforderlichen Vertriebs- und Lagerbedingungen eingehalten werden. Hierzu zählen insbesondere geeignete Lager, Transport- und Temperaturbedingungen, soweit diese für die Sicherheit oder Wirksamkeit der Produkte von Bedeutung sind.
(3) Soweit es sich bei dem Kunden um einen Händler im Sinne der MDR handelt, verpflichtet sich dieser, im Hinblick auf die Produkte die grundsätzlichen Anforderungen aus Art. 14 MDR zu erfüllen.
(1) Der Kunde hat sämtliche Vorkommnisse, auch wenn er keiner gesetzlichen oder behördlichen Informationspflicht unterliegt, gemeldete Produktfehler und Risiken bei der Verwendung der Produkte sowie sonstige Umstände, die eine Warn- oder Rückrufaktion erforderlich machen könnten, uns unter dem Betreff „Vorkommnis" schriftlich mittels E-Mail an info@anmed.de zu melden. Dieser Übermittlungsweg gilt auch für die nachfolgenden Meldepflichten.
(2) Der Kunde hat uns unverzüglich über ihm bekannt gewordene mögliche Fälschungen, entsprechende Verdachtsmomente sowie etwaigen illegalen Handel bezüglich der zu informieren.
(3) Sofern es sich bei dem Kunden um eine Gesundheitseinrichtung oder einen Fachkreisangehörigen handelt, hat dieser insbesondere die Meldepflichten nach der MPAMIV über mutmaßliche schwerwiegende Vorkommnisse gegenüber uns und den zuständigen Behörden vorzunehmen.
(4) Der Kunde kooperiert mit uns und der zuständigen Behörde, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, um die Konformität des Produkts wiederherzustellen bzw. es vom Markt zu nehmen oder zurückzurufen.
(1) Der Kunde arbeitet mit uns zusammen, um ein angemessenes Niveau der Rückverfolgbarkeit der Produkte zu erreichen.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass er unabhängig von der Vertragsdauer mindestens 10 Jahre nach Inverkehrbringen des letzten Produkts gegenüber den Behörden seinen Dokumentationspflichten nach Art. 14 Abs. 6 MDR nachkommen kann.
(3) Soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z.B. gegenüber Aufsichtsbehörden, Notified Bodies oder sonstigen Stellen) erforderlich ist, sind wir berechtigt, die vom Kunden erhaltenen Informationen zu verwenden und an die betreffenden Stellen weiterzugeben. Etwaige datenschutzrechtliche Vorgaben werden dabei beachtet
Die von uns gelieferten Produkte werden unter markenrechtlich geschützten Bezeichnungen und in geschützten Verpackungen geliefert. Der Kunde darf diese Produkte nur in unveränderter Originalverpackung weiterveräußern, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Das Entfernen oder Verändern von Markenkennzeichnungen, Etiketten oder Verpackungen sowie das Abfüllen der Produkte in andere Gebinde bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Die Verwendung unserer Marken, Logos und Produktabbildungen zu Werbezwecken erfordert unsere vorherige schriftliche Zustimmung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Sitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG).